Niedersachsen klar Logo

Arbeitstherapie

Die gesetzliche Grundlage für die Anwendung arbeitstherapeutischer Maßnahmen ist im § 124 Abs. 3 des NJVollzG (Niedersächisches Justizvollzugsgesetz) festgelegt.

Eine arbeitstherapeutische Beschäftigung dient insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit zu schaffen, zu erhalten und/oder zu fördern. Die Aufgaben dieser Behandlungsmaßnahme werden von einem Bediensteten mit arbeitstherapeutischer Zusatzausbildung wahrgenommen.

Mit den Angeboten der hiesigen Arbeits- und Beschäftigungstherapie sollen diejenigen Gefangenen erreicht werden, deren Leistungsfähigkeit in psychischer, physischer und / oder sozialer Hinsicht so eingeschränkt ist, dass sie den durchschnittlichen Anforderungen an Arbeit sowie Aus- und Weiterbildung nicht entsprechen können und daher eine unzumutbare Belastung im Betriebsablauf darstellen würden.

Die Arbeitstherapie ermöglicht den Teilnehmern:

  • vorhandene Fähigkeiten auszubauen
  • neue Fähigkeiten zu erlernen
  • Selbständigkeit, Teamfähigkeit und Pünktlichkeit einzuüben
  • eigene Belastbarkeit zu steigern
  • Verantwortung zu übernehmen
  • den Wert "Arbeit" in das eigene Lebenskonzept zu integrieren
  • neue Verhaltensmuster zu erproben
  • berufliche Interessen und Perspektiven zu klären
  • Stress und Misserfolg zu erleben und zu verarbeiten
  • Wertbewusstsein und Selbstwertgefühl aufbauen

Zielgruppe

In der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel werden ausschließlich Erwachsene der Altersgruppe zwischen 25 bis 50 Jahren betreut. Die Aufnahme erfolgt auf Empfehlung aller Dienste innerhalb der Anstalt sowie auf Antrag des Gefangenen.

Arbeitstherapeutisches Programm

Die arbeitstherapeutischen Maßnahmen müssen auf den jeweiligen Personenkreis ausgerichtet sein. Sie gliedern sich in Stufen und Phasen mit unterschiedlichem Anforderungscharakter:

Ziel der ersten Stufe ist es, den Kontakt zwischen Betreuer und Teilnehmer aufzubauen und tragfähig zu gestalten. Dabei werden überwiegend einfache, unmittelbar zum Erfolg führende Tätigkeiten angeboten. Begleitet werden die Tätigkeiten in Gruppen- und Einzelgesprächen. Ziel der zweiten Stufe ist es, den Teilnehmer in Form von komplexeren Tätigkeiten und im Umgang mit verschiedenen Materialien, manuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln sowie Konzentration, Ausdauer und Beständigkeit einzuüben.

Medien

In der ersten Phase finden gestalterische und einfache handwerkliche Arbeiten, u.a. das Arbeiten mit Ton, Keramik, Papier und Farbe, das Malen und Zeichnen Anwendung. Die anschließende Übergangs- und Ablösungsphase ist gekennzeichnet durch qualifizierte und differenzierte Arbeitsanforderungen, u.a. im Holzbereich. Dazu zählt auch die einfache Restaurierung und die Aufarbeitung von Möbelstücken sowie Türen und Fenstern.

Ergebnisse

Konkrete Resultate arbeitstherapeutischer Betreuung sind zum Teil schwer messbar. Allein schon geringfügige Änderungen im Verhalten können bei manchen Teilnehmern als Erfolg angesehen werden. Es gibt aber auch greifbare Ergebnisse, wenn es geschafft wurde, einen Teilnehmer in einen Werkbetrieb einzugliedern oder zu einer schulischen/beruflichen Fortbildung zu motivieren.

Ansprechpartner:

Herr Meyer
Telefon: 05331/807-738
Telefax: 05331/807-826

E-mail jvwf-betrieb-arbeitstherapie@justiz.niedersachsen.de

AT-Betrieb

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Sascha Wand

Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel
Fachbereichsleitung Arbeit
Ziegenmarkt 10-11
38300 Wolfenbüttel
Tel: +49 5331 807-680
Fax: +49 5331 807-805

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln